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21-04-10
Hoffest 2010

Am 7. August diesen Jahres feiert der Inselhof wieder Hoffest. Unter dem Motto "Tag der Paradeiser"s...

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23-01-10
Obstbaumschnittkurs 2010

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10-12-09
Neues Gewächshaus

Das neue Tomatengewächshaus ist da!!

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Blauzunge 2009

Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen


Vor einigen Jahren wurde die Vogelgrippe zur Vorbotin einer die Menschheit dahinraffenden Pandemie stilisiert, was Millionen von Hühnern, Gänsen und Enten das Leben gekostet hat. Nicht etwa als Seuchenopfer, sondern durch staatlich verordnete Hinrichtung.
Nachdem die Menschheit wider Erwarten bisher nicht an der Hühnerpest bzw. dem dafür verantwortlich gemachten Virus H5N1 nebst seiner Mutanten ausgestorben ist, fällt die nachfolgende Sau eine Nummer kleiner aus und wird diskreter durchs Dorf getrieben. Diesmal sind nur die Wiederkäuer bedroht.
Von der nicht unmittelbar betroffenen Bevölkerung kaum wahrgenommen kämpft die Obrigkeit in diesem Fall europaweit gegen die Blauzungenkrankheit, die Mündigkeit und die Eigenverantwortung der Tierhalter. Mit bedenklichen Mitteln und teilweise makabren Folgen. Anfangs fast ohne, inzwischen aber gegen wachsenden und sich organisierenden Widerstand.
Nachfolgend eine kurze Skizzierung der Tatsachen und ein Kommentar dazu aus unserer Sicht.

Allgemeine Angaben zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit trat erstmals vor etwa 100 Jahren im südlichen Afrika auf und befällt Haus- und Wildwiederkäuer. In Deutschland trat sie erstmals 2006 auf. Weltweit sind 24 + x virale Erregersubtypen bekannt, als Übertragungsweg gelten Stiche von infizierten Gnitzen, einer Mücken art. Die für Menschen ungefährliche Infektionskrankheit tritt nicht flächendeckend auf, sondern mit örtlichen und betrieblichen Schwerpunkten. Kenntnisse über Einflüsse von Rasse, Haltung, Fütterung und tiermedizinischer Maßnahmen wie Impfungen oder Parasitenbekämpfung auf das Ausbrechen der Krankheit wären zwar interessant hinsichtlich zu ergreifender Vorbeugemaßnahmen; diesbezügliche statistische Erhebungen oder Auswertungen werden aber nicht durchgeführt.
Seit dem Frühjahr 2008 herrscht nach dem deutschen Tierseuchengesetz generelle Impfpflicht. Rinder müssen seither jährlich zweimal, Schafe und Ziegen einmal geimpft werden. Bei Nichtdurchführung der Impfung drohen dem Tierhalter Zwangsgelder bis 25.000.- Euro zuzüglich allfälliger Anwaltskosten.
Symptomatik: Diese ist nicht einheitlich; vielmehr werden mehrere Symptome – die auch z.B. nach Vergiftung oder bei Maul-und-Klauenseuche auftreten – als Krankheitsbild zusammengefaßt, obwohl sie nicht gemeinsam auftreten müssen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich durch  bläulich verfärbte Schleimhäute ( ein Zeichen für Sauerstoffmangel des Blutes ), manchmal durch trippelnden Gang der Tiere ( Schonhaltung infolge von Glieder- bzw. Gelenkschmerzen ), stoßweise Atmung bis hin zu qualvollem Festliegen, teilweise mit Todesfolge. Nicht jede Infektion endet tödlich; vielfach werden Tierbestände symptomlos durchseucht und sind in der Folge gegen eine Neuinfektion lebenslang immun.
Nachweis: Der Nachweis erfolgt nicht direkt durch Überprüfung auf für die Krankheit verantwortliche Erreger, sondern indirekt durch Feststellung von Antikörpern im Blut, die als  Reaktion auf das im Körper befindliche Virus gedeutet werden.
Impfung: Die Impfung soll nicht etwa die Ansteckung verhindern, sondern die  eventuell auftretenden Krankheitssymptome abmildern. Der Impfschutz ist angeblich drei Monate wirksam. Die Impfung darf nur durch den Tierarzt durchgeführt werden und erfolgt durch Injektion „abgeschwächter Erreger“ unter die Haut. Von der Impfung ausgenommen sind Besamungsbullen  auf Zuchtstationen wegen zu befürchtender Unfruchtbarkeit des Spermas.
Impfstoff: Der – ohne die dafür nötige Zulassung - per Eilverfahen an die Tierärzte ausgegebene Impfstoff ist weder auf seine Wirksamkeit hin überprüft, noch auf Gesundheitsfolgen für die Impflinge langzeitgetestet. Über  gentechnische Verfahren bei der Herstellung der zum Einsatz kommenden Impfstoffe muss spekuliert werden, da herstellerseits keine diesbezüglichen Angaben vorliegen.



Hauptbestandteil des Impfstoffs ist eine Flüssigkeit, die neben dem „abgeschwächten Erreger“ aus Gründen der Stabilisierung, Sterilisierung und Konservierung eine Vielzahl von giftigen Chemikalien enthält, von denen einige, wie beispielsweise Aluminiumhydroxyd, Quecksilberverbindungen, Saponine und Antibiotika bekannt sind, andere dagegen dem Firmengeheimnis unterliegen. Deutschland wird durch drei Hersteller beliefert.
Derzeit treten in Deutschland drei Erregersubtypen ( Subtyp 1, 6 und 8 ) auf; der verfügbare Impfstoff ist nur auf den Subtyp 8 spezifiziert.

Problemfelder: Probleme im Zusammenhang mit der Impfung treten auf mehreren Gebieten auf, von denen die wichtigsten folgende sind:

Organisatorisch:
Das Einfangen und Fixieren  der Tiere stellt angesichts der Mitwirkungspflicht des Tierhalters einen teilweise nicht unerheblichen Mehraufwand dar; das Vertrauen der Tiere zu ihrem Halter wird beschädigt, was  negative Auswirkungen auf den täglichen Umgang mit ihnen haben kann.

Tiermedizinisch:
Bei der zur Krankheitsvorbeuge durchgeführten Schutzimpfung werden in gesunde Tiere ( und nur solche dürfen geimpft werden ) höchst bedenkliche Nerven- und Stoffwechselgifte injiziert. Als Folgen werden unter anderem beobachtet: abnehmende Menge und Güte der Milch, zunehmende Anzahl an Todesfällen und Fehlgeburten nebst allgemeiner Fitnesskrise des Tierbestandes. Als Impfreaktion wird oft eine Symptomatik beobachtet, die der eigentlichen, durch die Impfung ja abzuwehrenden, Blauzungenkrankheit ähnelt. Negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Tiere werden selbst von offizieller Seite eingeräumt ( vgl. Ausnahmestatus für Besamungsbullen ), gehen aber in der Praxis voll zu Lasten der Tierhalter und sind i.d.R. nicht entschädigungspflichtig. Pech gehabt, wenn´s einen trifft.

Lebensmittelrechtlich:
Milch und Fleisch geimpfter Tiere sind ohne Wartezeit verkehrsfähig. Todesfälle bei säugenden Jungtieren nach Impfung der Mütter sind bekannt geworden. Eventuelle nachteilige Folgen für den Konsumenten ( Vergiftungen ) werden nicht untersucht, aber seitens der Verantwortlichen billigend in Kauf genommen, zumal ein Zusammenhang mit der Impfung der Tiere nicht nachzuweisen sein dürfte. Im Zusammenhang mit der  ökologischen Tierhaltung, bei der sowohl der Einsatz von Gentechnik als auch die Verwendung von Chemikalien wie den oben genannten ohne medizinische Indikation nicht zulässig sind, erheben sich weitere Fragen, die seitens der Verantwortlichen nicht thematisiert werden.

Rechtlich: Bei der Blauzungenimpfung handelt es sich um eine durch Bundesgesetz angeordnete Zwangsmaßnahme. Die sie durchsetzenden Veterinärbehörden und im Fall der juristischen Auseinandersetzung anzurufenden Verwaltungsgerichte sind per Definition an Recht und Gesetz gebunden. Für den Fall, daß sich der Tierhalter dem Impfzwang widersetzt, müssen sie demnach den vorliegenden Fall mit der gültigen Rechtslage abgleichen – also sich mit den formalen Aspekten beschäftigen - und somit zwangsläufig zu dem Schluß kommen, daß ein Rechtsverstoß seitens des Tierhalters vorliegt. Eine inhaltliche Überprüfung der vorgebrachten Argumente ist gar nicht ihre Aufgabe. Das hat für den betroffenen Landwirt zur Folge , daß die Begründung für seine Entscheidung zwangsläufig ins Leere läuft. Das Gesetz als solches anzufechten wäre geboten, ist für den Einzelnen aber praktisch undurchführbar. Die Führung eines Grundsatz- bzw. Musterprozesses kann nur Aufgabe eines Zusammenschlusses betroffener Tierhalter sein. Die im Juni 2008 gegründete Interessensgemeinschaft Gesunde Tiere hat sich unter anderem dies zur Aufgabe gemacht.


Inselhof und Blauzungenimpfung

Wir lehnen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ab und wehren uns gegen den Zwang zu ihrer Durchführung. Das hat uns kostspielige und zeitraubende juristische Auseinandersetzungen eingebracht. Aber unsere Tiere sind bisher nicht geimpft worden. Und die Impfkampagne 2008 ist mittlerweile abgeschlossen, wie wir durch ein Schreiben des zuständigen Veterinäramtes Mitte  Dezember 2008 erfahren haben.
Zu den Gründen, warum wir uns dem Impfzwang widersetzen:

• faktisch:   
-    nach vorliegenden Informationen ist die behauptete Schutzfunktion der Impfung höchst zweifelhaft und statistisch nicht nachweisbar.
-    Zu Risiken und Nebenwirkungen liegen keine offiziellen Angaben vor, aber sehr wohl starke Verdachtsmomente hinsichtlich Schäden und gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei den Tieren. Laut Gesetzeslage werden solche nur innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Durchführung der Impfung als Impfschäden anerkannt ( wenn überhaupt ) und durch die Tierseuchenkasse ersetzt. Später auftretende Probleme gehen immer zu Lasten des Tierhalters und stellen somit ein unkalkulierbares Risiko dar.
-    Die Zwangsimpfung mit angeordnetem Sofortvollzug wird damit begründet, daß „Gefahr im Verzuge“ herrsche. Laut Auskunft des für uns zuständigen Kreisveterinärs von Anfang Oktober 2008 trat im Landkreis Eichsfeld im Jahr 2008 nur ein einziger Fall von Blauzungenkrankheit auf – und das pikanterweise in einem geimpften Bestand.
 
• prinzipiell:    Für uns ist die Anwendung von Impfungen eine philosophische Frage.  Um langwierige Erläuterungen zu umgehen, sei zur Illustration des zugrundeliegenden Problems auf ein bekanntes Lied verwiesen:

WIR LAGEN VOR MADAGASCAR UND HATTEN DIE PEST AN BORD
IN DEN KESSELN FAULTE DAS WASSER, UND TÄGLICH GING EINER ÜBER BORD

Es stellt sich die Frage: hatten wir die Pest an Bord, weil das Wasser verfault war, oder war das Wasser verfault, weil wir die Pest an Bord hatten? Mehrere beobachtbare Phänomene, und der Mensch sucht nach logischen Verknüpfungen. Beide Kausalitätsketten machen in gewissen Grenzen Sinn, aber wer entscheidet, welche die allein richtige ist und Zwangsmaßnahmen wie z.B. eine Pflichtimpfung mit all ihren nicht auszuschließenden und vom Betroffenen allein zu tragenden Kollateralschäden rechtfertigt? Wir gehen davon aus, daß das massenhafte Auftreten von Infektionskrankheiten wie der Blauzungenkrankheit  erst ermöglicht wird – jenseits des zwar bedauerlichen, aber trotz allen Bemühens in der Tierhaltung unvermeidlich vorkommenden Einzelschicksals – durch eine Vielzahl von vitalitätsmindernden Faktoren, die auf heutige Tierbestände einwirken:
-    weitgehend unbeeinflußbare wie Qualität von Atemluft, Tränkwasser und technische Strahlenbelastung
-    beeinflußbare wie Belastung durch Futter- und Arzneimittel, Haltungsbedingungen und Zucht

Schlussbetrachtungen

Es geht bei der Blauzungenimpfung vorgeblich um Krankheitsvorsorge bei den uns anvertrauten, für den Erreger empfänglichen Tieren und nicht etwa um ein Millionengeschäft der darin verwickelten Pharmaunternehmen. Eine Tilgung von Erreger und Überträgern ist unmöglich, darin sind sich Befürworter wie Gegner der Impfung einig.

Viele Tierhalter sind ( noch) überzeugt, durch Impfungen Schaden von ihren Beständen abhalten zu können. Für sie ist es gut, daß Impfserum verfügbar ist.
Andere – wie auch wir – sind der Überzeugung, daß Impfungen einer hypothetischen Gefahr um  den Preis konkreter Gesundheitsbeeinträchtigungen vorbeugen sollen; Beeinträchtigungen, die im Zusammenspiel mit anderen Belastungen wie chemischen Parasiten- und Krankheitsbehandlungen, synthetischen oder genveränderten Futterstoffen, naturwidrigen Haltungsbedingung und Zuchtzielen oftmals das Immunsystem der Tiere überfordern und das Auftreten von Erkrankungen mit begünstigen.
Nicht umsonst ist, zumindest in Deutschland, beim Menschen die Pflichtimpfung z.B. gegen Pocken seit langem abgeschafft, nämlich seit offensichtlich wurde, daß die dadurch ausgelösten Schäden in keinem vertretbaren Verhältnis zur drohenden Gefahr standen.

In Deutschland erfüllt eine Impfung gegen den erklärten Willen der betroffenen Person oder im Fall von Kindern den ihrer gesetzlichen Vertreter den Tatbestand der Körperverletzung. Immerhin. Leider gilt dies nicht analog bei Tieren, so daß ihr Halter seiner Fürsorgepflicht im Falle der Verweigerung einer angeordneten Zwangsimpfung nur im rechtlichen Abseits nachkommen kann.

Mittlerweile mehren sich die negativen Erfahrungen, die auch anfangs der Impfkampagne gegenüber positiv eingestellte Tierhalter machen mußten. Für 2009 wurde der Beginn der Zwangsimpfung für das zeitige Frühjahr festgelegt.
Wenn man die Einlassungen der diversen Internetforen zugrundelegt, ist damit zu rechnen, daß die Tierhalter sich nicht wie im Vorjahr so gutgläubig und widerstandslos dem behördlichen Diktat unterwerfen werden – nach der auf den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg zurückgehenden Maxime:

ES IST DEM UNTERTANEN UNTERSAGT, DEN MAßSTAB SEINER BEGRENZTEN EINSICHT AN DIE HANDLUNGEN DER OBRIGKEIT ANZULEGEN

Ab dem Jahre 2010 soll die Impfung ohnehin freiwillig sein, wie es mittlerweile nach einer viel zu langen Zeit des Schweigens auch von den Ökoverbänden (hier: Demeterbund ) gefordert wird.
Es wird sich zeigen, ob bis dahin mehr Schaden durch die Blauzungenkrankheit oder durch die Imfprophylaxe gegen sie entstanden sein wird.

Seit Abfassung des vorstehenden Textes Ende Dezember 2008 hat sich bis heute ( Stand Ende Juli 2009 ) hinsichtlich der Blauzungenimpfung unter anderem folgendes getan:
•    Laut BMELV sind im ersten Halbjahr 2009 deutschlandweit 137 Blauzungenfälle aufgetreten, inbegriffen sog. „Altfälle“ aus dem Vorjahr, die in die Vorjahrsstatistik nicht eingeflossen waren. Auf Thüringen entfielen in diesem Zeitraum ganze zwei Fälle. Bei diesen Zahlen kann man nicht von einer Seuche sprechen, deren Bekämpfung in die Zuständigkeit des Tierseuchengesetzes fällt und Zwangsmaßnahmen rechtfertigt.
Wieso ist noch niemand auf die Idee gekommen, beispielsweise eine Zwangsimpfung gegen Unfruchtbarkeit, Euterentzündung oder Klauen- / Gliedmaßendefekte bei Milchkühen anzuordnen, die zusammengenommen knapp die Hälfte der unfreiwilligen Tierabgänge verursachen und dabei jährlich in die Zigtausende gehen?

•    In Anbetracht der vorliegenden Fakten hat sich in anderen europäischen Ländern ( bspw. Holland, von wo die „Seuchenzüge“ ihren Ausgang nahmen ) der Gesetzgeber veranlaßt gesehen, die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit der freiwilligen Entscheidung der Tierhalter anheimzustellen. In Norwegen und Schweden wird gar nicht geimpft; Krankheitsfälle sind bislang nicht aufgetreten. (Quelle: aegis impuls 35/08). Frankreich allerdings hat seit 2009 ebenfalls den Impfzwang – für Exporttiere - eingeführt, wohl eher aus politischen als veterinärmedizinischen Gründen.

•    In Österreich floriert der Handel mit ungeimpften Wiederkäuern.

•    In Deutschland hingegen wird seitens der Politik und ihrer behördlichen Vollzugsorgane in bewährter Manier weiterhin bis zur letzten Patrone gekämpft, auch wenn keine faktische Grundlage mehr dazu besteht. Zur Veranschaulichung des gesagten sei daran erinnert, daß bis Ende 1994 Investitionsvorhaben nach dem Zonenrandförderungsgesetz bezuschußt wurden, obwohl es bereits seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990 keinen Zonenrand mehr gab.

Bezogen auf den Umgang mit der Blauzungenkrankheit bedeutet das konkret:


•    In Niederbayern wurde einem impfverweigernden Landwirt laut einem Bericht in
top agrar.at Inhaftierung angedroht ( Anmerkung: In Bayern geht die Zahl der impfverweigernden Betriebe in die Hunderte; in Thüringen stellt der Inselhof das letzte Hindernis dar, um bzgl. der Durchimpfung mit 100%iger Sollerfüllung Vollzug melden zu können ).
•    In NRW wurde der Tierbestand eines Landwirtes im Zuge der sog. „Ersatzvornahme“ zwangsgeimpft ( Begriff aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz: Die Behörde führt die angeordnete Maßnahme durch und stellt Personal- und Materialkosten demjenigen in Rechnung, der in der Pflicht stand, sich aber der Durchführung widersetzt hatte ). Vergleiche das entsprechende Filmdokument.



•    Mit Schreiben vom 21.07.2009 an unseren Rechtsbeistand wurde seitens des zuständigen Veterinäramts angekündigt, in analoger Weise gegen uns vorgehen zu wollen.  Link einfügen Da unsere Tiere auf der Weide stehen, dürfen wir uns auf Szenen wie im Wilden Westen freuen – mit berittenen Viehtreibern und allem, was dazugehört.




Hierbei stellen sich allerdings – auch aus Sicht juristischer Laien – einige grundsätzliche rechtliche Fragen:


•    Wie der Veröffentlichung der IggT vom 02.05.2009 zu entnehmen ist, räumt die EG-Blauzungen-Bekämpfungsverordnung vom 31.08.2006 durch Paragraph 4 (2) den Veterinärbehörden einen Ermessensspielraum bei der Durchführung der Zwangsimpfung ein, soweit Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Ein weiterer Ermessensspielraum ergibt sich aus Art. 71 der RL 2001/82/EG bezüglich Unterlassung der Anwendung verordneter Tierarzneimittel für den Fall, daß die zu bekämpfende Krankheit im fraglichen Gebiet nachweislich gar nicht vorkommt.
Kann man bei den vorliegenden Zahlen bezüglich des Auftretens der Blauzungenkrankheit in Thüringen wirklich davon ausgehen, daß die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden hat, wenn sie kategorisch jede Ausnahme vom Impfzwang verneint?
*    .Paragraph  1 des Tierschutzgesetzes regelt eindeutig: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wo bleibt nach den dokumentierten Tatsachen die Vernunft auf Seiten der Veterinärämter?
Nicht der einzelne Tierhalter gehört an den Pranger, sondern die Behörden.
•    Neuerdings genießt der Tierschutz Verfassungsrang (Art. 20 a GG ).
Wie weiter oben dargelegt, stellt der Zwang zur Blauzungenimpfung aus unserer Sicht einen behördlicherseits begangenen Verstoß unter anderem gegen das Tierschutzgesetz dar, zumal selbst das Friedrich-Löffler-Institut einräumt, daß die neuen Blauzungenfälle im wesentlichen via Erregerverschleppung durch tierärztliche Eingriffe verursacht wurden, und nach Praxiserfahrungen ( die freilich amtlicherseits i.d.R. nicht anerkannt werden ) die durch die Impfung ausgelösten Gesundheitsprobleme zahlenmäßig diejenigen, die auf die eigentliche Blauzungenkrankheit zurückgehen, um ein vielfaches übersteigen.
Davon, daß der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert ist, an das sich zuvörderst die staatlichen Organe selbst halten müßten, merkt man allerdings im vorliegenden Fall nichts. Derselbe Artikel 20 des Grundgesetzes gesteht im Absatz (4) allen Deutschen das Recht auf Widerstand zu, wenn die verfassungsmäßige Ordnung in Gefahr ( d.h. durch das Grundgesetz garantierte Rechte ausgehebelt werden ) und andere Abhilfe nicht möglich ist.
Auf dem Rechtswege ist es uns nicht möglich, die geplante Barbarei abzuwenden – das haben wir versucht.

Im übrigen beabsichtigen wir, unsere unfreiwillig gemachten Erfahrungen dahingehend zu nutzen, daß wir uns im kommenden Jahr um den vom BMELV ausgelobten Förderpreis Ökologischer Landbau bewerben. Dieser wird u.a. für „Besondere praxisgerechte Leistungen zur Weiterentwicklung der EG-Rechtsvorschriften über den Ökologischen Landbau“ vergeben.
Wir halten es für dringend geboten, daß der von der EG-Bioverordnung geforderte Verzicht auf Gentechnik- und Chemikalieneinsatz auch auf den Bereich der Impfungen ausgedehnt wird, anstatt Tierhalter zu kriminalisieren, die – auch gegen staatlichen Druck – die Vorgaben konsequent umsetzen.
Wir leisten mit unserer Unbeugsamkeit hinsichtlich der Zwangsimpfung auf diesem Sektor Pionierarbeit, auch was tiergerechte Haltung und Schutz des Konsumenten vor Irreführung und Vergiftung angeht, und sehen in der Teilnahme am Wettbewerb eine Chance, die uns staatlicherseits verursachten Kosten wenigstens teilweise gegenfinanzieren zu können.
So schreibt die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im diesjährigen Ausschreibungstext:

„Liebe Bäuerinnen, liebe Bauern,...........
•    Zeigen Sie den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis, aber auch der breiten Öffentlichkeit, welche Potentiale der Ökologische Landbau zu bieten hat,
•    Machen Sie damit anderen Mut, Ihrem Beispiel zu folgen!.....“

Dieser Aufforderung werden wir gerne nachkommen!